Mindestbeförderungsentgelt im Kreis Mettmann: VSPV warnt vor Folgen für Taxi-Unternehmen und Daseinsvorsorge

 

Der Kreistag Mettmann hat sich gegen die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts (MBE) für plattformvermittelte Mietwagen ausgesprochen. Diese Entscheidung stößt auf scharfe Kritik des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV). Für Taxiunternehmer in der Region ist dies keine Randnotiz, sondern eine wirtschaftlich zentrale Frage, die Preisniveaus, Auslastung, Personalplanung und die Kalkulation ihrer Fixkosten, wie zum Beispiel die Kfz-Taxiversicherung beeinflusst. Insbesondere in grenznahen Märkten wie dem Kreis Mettmann, der zwischen Düsseldorf und Köln liegt, verschärfen unterschiedliche Regelungen den Wettbewerbsdruck zusätzlich. Missverständnisse klären: Mindestpreis ist keine Preisbindung Ein zentraler Kritikpunkt des VSPV betrifft die fehlerhafte Annahme, ein Mindestbeförderungsentgelt sei bei dynamischen App-Preisen nicht überprüfbar. Geschäftsführer Sascha Waltemate betont: „Wer das MBE als Festpreis missversteht, hat das Instrument nicht gelesen, das er ablehnt.“ Das MBE definiert keine verbindlichen Festpreise, sondern eine untere Preisgrenze. Variable Endpreise, etwa 14, 18 oder 23 Euro, bleiben erlaubt, solange sie diese festgelegte Untergrenze nicht unterschreiten. Damit bietet das Instrument Flexibilität für den Markt und gleichzeitig Schutz vor Dumpingpreisen.


Kontrolle digital vermittelter Fahrten: Effizienter statt schwieriger

Das Argument der mangelnden Kontrollierbarkeit digital vermittelter Fahrten hält der Verband ebenfalls für unbegründet. Im Gegenteil: Sämtliche Fahrtdaten, von Streckenverläufen über Buchungszeitpunkte bis hin zu den finalen Preisen, liegen elektronisch vor. Dies vereinfacht den Vollzug und die Überprüfung der Einhaltung der Mindestentgelte erheblich. Die Praxis in anderen Kommunen und Kreisen, wo das MBE bereits erfolgreich angewendet wird, belege dessen Durchsetzbarkeit und Effizienz.

Daseinsvorsorge und Querfinanzierung: Die besondere Rolle des Taxis

Der VSPV verweist nachdrücklich auf die besondere Stellung des Taxis als integralen Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Es unterliegt als Gelegenheitsverkehr mit einer Konzession einer umfassenden Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Diese Pflichten garantieren die Verfügbarkeit von Taxidiensten rund um die Uhr – auch nachts, an Sonn- und Feiertagen oder in strukturschwachen Randlagen. Die Aufrechterhaltung dieser Daseinsvorsorge finanziert sich traditionell über eine interne Querfinanzierung: Erlösstarke Fahrten in Spitzenzeiten gleichen die Kosten für Fahrten in nachfrageschwachen Phasen aus. Plattformvermittelte Mietwagen ohne eine Preisuntergrenze könnten sich hingegen auf die lukrativen Fahrten konzentrieren und so dieses sensible System der Vorhaltepflicht untergraben. Internationale Beispiele aus London, Sydney oder verschiedenen Großstädten in den Vereinigten Staaten zeigen die Folgen einer solchen Entwicklung: Dort kam es nach Jahren plattformdominierter Marktöffnung zu deutlichen Einschränkungen der nächtlichen Versorgung und massiven Preissteigerungen in Knappheitssituationen.

Tarifkorridor kontra Mindestentgelt: Zwei Instrumente, unterschiedliche Ziele

Der seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021 mögliche Tarifkorridor für Taxen erlaubt verbindliche Festpreise bei Vorabbuchung. Sein primäres Ziel ist die Planbarkeit für Fahrgäste und die Ermöglichung von Innovationen im Taxigewerbe – nicht jedoch ein genereller Preiswettbewerb nach unten. Der VSPV verdeutlicht, dass Tarifkorridor und Mindestbeförderungsentgelt unterschiedliche Zwecke verfolgen und sich vielmehr ergänzen. Während der Korridor Preisunterschiede adressiert, soll das Mindestentgelt strukturelle Wettbewerbsverzerrungen im Mietwagenmarkt effektiv begrenzen.

Wettbewerbsverzerrung in Grenzregionen: Herausforderungen für Taxiunternehmen

Für Taxiunternehmen in der Region Mettmann bleibt die Entscheidung des Kreistags hochrelevant. Ohne abgestimmte Regelungen zwischen benachbarten Gebietskörperschaften wie Düsseldorf und Köln entstehen Ausweichbewegungen bei Fahrzeugen und Vermittlungsplattformen. Das führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen und verstärkt den Druck auf die Ertragslage der lokalen Taxibetriebe. Sinkende Erlöse treffen dabei direkt auf steigende Lohnkosten, höhere Werkstattrechnungen und die oft kostspielige Fahrzeugfinanzierung – eine existenzielle Bedrohung für das Taxiunternehmen.

Ausblick und Appell: Langfristige Sicherung der Mobilität

Der VSPV fordert den Kreistag Mettmann eindringlich auf, seine Entscheidung erneut zu prüfen und ein Mindestbeförderungsentgelt für plattformvermittelte Mietwagen einzuführen – idealerweise in Abstimmung mit den umliegenden Gebietskörperschaften. Das Taxigewerbe kündigt für 2027 einen weiteren Anlauf an, um das Thema erneut auf die politische Tagesordnung zu setzen. Geschäftsführer Sascha Waltemate fasst die Kernfrage zusammen: „Die Frage ist nicht, ob das Taxi billiger werden kann. Die Frage ist, ob der Kreis Mettmann in fünf Jahren nachts noch ein Taxi haben will.“ Es geht nicht um eine reine Preisfrage, sondern um die langfristige Sicherung der zuverlässigen Mobilität und Daseinsvorsorge für die Bürger.