Häufig gestellte Fragen zu Taxi-, Mietwagen- und Omnibusversicherungen
Wann kann ich meine Taxi-, Mietwagen- oder Omnibusversicherung kündigen?
Die Kündigung ist in der Regel bis zum 30. November zum Jahresende möglich. Bei Fahrzeugwechsel, Beitragserhöhung oder Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu im Ratgeber Versicherungswechsel.
Wie läuft die Schadenmeldung bei Taxen, Mietwagen oder Omnibussen ab?
Ein Schaden sollte immer sofort gemeldet werden. Nutzen Sie dafür unsere Digitale-Service-Seite:service.kapsch-sohn.de – darüber koordinieren Sie die Schadenaufnahme direkt mit unserer Schadenabteilung.
Was passiert, wenn ich als Uber- oder Bolt-Partner Personenbeförderung ohne Mietwagenversicherung anbiete?
Dann besteht kein Versicherungsschutz. Die private Kfz-Versicherung kann die Leistung bei gewerblicher Personenbeförderung verweigern. Eine spezielle Mietwagenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt auf ein Taxi oder einen Mietwagen übertragen?
Private SF-Klassen können nicht auf gewerblich genutzte Fahrzeuge übertragen werden. Innerhalb des Gewerbes – etwa von Taxi auf Mietwagen – ist eine Übernahme bei uns möglich. Mehr dazu in unserem Ratgeber SF-Klassen für Taxis und Mietwagen.
Welche Besonderheiten gelten bei Kranken- oder Schülerfahrten?
Fahrten mit Patienten oder Schülern erfordern meist eine Mietwagenversicherung mit Personenbeförderungsschutz. Einige Aufsichtsbehörden verlangen zusätzliche Nachweise zur Betriebssicherheit.
Gibt es spezielle Flottenlösungen für Taxi- oder Busbetriebe?
Ja. Ab zehn Fahrzeugen bieten wir Rahmenverträge mit Stückprämien an. Das senkt Kosten und vereinfacht die Verwaltung – ideal für Taxi- oder Omnibusunternehmen mit mehreren Fahrzeugen. Fordern Sie dazu gern ein Angebot an.
Was ist eine GAP-Deckung und wann brauche ich sie?
Die GAP-Deckung gleicht bei Leasingfahrzeugen die Differenz zwischen Ablösebetrag und Zeitwert aus, wenn das Fahrzeug gestohlen oder zerstört wird. Besonders wichtig bei finanzierten Taxis, Mietwagen und Omnibussen.
Welche Unterlagen werden für den Versicherungswechsel benötigt?
Für einen Wechsel benötigen wir Angaben aus Ihrer letzten Beitragsrechnung, den Fahrzeugschein und Ihre Bankverbindung. Optional hilft ein aktueller Schadennachweis bei der Einstufung.
Sind Mitfahrer oder Fahrgäste automatisch mitversichert?
Ja. Fahrgäste sind über die gesetzliche Haftpflicht des Fahrzeugs mitversichert – bei uns mit bis zu 15 Millionen Euro je geschädigter Person.
Wie wirkt sich ein Unfall auf meine Prämie aus?
Nach einem Schaden wird Ihre Schadenfreiheitsklasse meist zurückgestuft, wodurch sich der Beitrag erhöht. Bei kleineren Schäden kann eine Selbstzahlung günstiger sein.
Welche Versicherung greift bei Diebstahl oder Vandalismus?
Teilkasko schützt bei Diebstahl, Brand und Glasbruch. Bei mutwilligen Schäden durch Dritte ist Vollkasko zusätzlich sinnvoll. Mehr dazu im Ratgeber: Schäden, die Ihre Taxiversicherung abdeckt.
Was gilt bei Betriebsübernahme im Taxi- oder Mietwagensektor?
Bei Betriebsübernahme kann die Schadenfreiheitsklasse des Vorbesitzers mit Zustimmung übernommen werden. Mehr dazu im Ratgeber: Taxibetrieb übernehmen und SF-Klasse übertragen.
Wie lange dauert der Abschluss einer neuen Versicherung?
In der Regel kann der Vertrag noch am selben Tag aktiviert werden. Das ist besonders bei der Taxiversicherung wichtig. Für Zulassung oder Wechsel reicht meist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
Wenn Sie mit Ihrem Personenmietwagen Fahrten für z.B. Uber, FreeNow oder Bolt durchführen, benötigen Sie eine spezielle Mietwagenversicherung. Erfahren Sie, welche Absicherungsmöglichkeiten Sie haben und in welchen Fällen die Versicherung bei einem Schaden aufkommt.