Taxi Schein beantragen: Alles, was Sie über den P-Schein, Taxischein und Mietwagenschein wissen müssen.

Gewerblich Fahrgäste befördern? Erfahren Sie in unserem Artikel, welche Schritte nötig sind, um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erlangen.

Die Beantragung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Um Fahrgäste in Taxis und Mietwagen in Deutschland befördern zu dürfen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Die Beantragung dieser Erlaubnis erfolgt immer persönlich am Wohnort des Hauptwohnsitzes beziehungsweise dort wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Umgangssprachlich nennt man die Erlaubnis auch P-Schein. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie den Antrag bequem per Post einreichen. Eine persönliche Vorsprache zur Verlängerung ist meistens nicht mehr erforderlich.

 
 

Voraussetzungen für Ihren Taxischein in Deutschland:

Möchten Sie als Taxi- oder Mietwagenfahrer in Deutschland anfangen zu arbeiten? Dann benötigen Sie einen sogenannten P-Schein. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen zur Beantragung:

  1. Wohnsitz in Deutschland: Ihr Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen, um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erhalten.

  2. Mindestalter 21 Jahre: Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein, um in Deutschland als Fahrer für Fahrgäste tätig zu werden.

  3. Pkw-Fahrerlaubnis und zeitliche Bedingung: Sie müssen im Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis sein, die Sie innerhalb der letzten 5 Jahre erworben haben. Dieser Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder durch eine entsprechende Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates nachgewiesen werden.

 

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen :

Erforderliche Unterlagen für Ihren Antrag auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Für Taxi und Mietwagenfahrer:

  1. Identitätsnachweis: Sie benötigen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Wenn Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorlegen können, ist eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr erforderlich. Falls Sie Staatsangehöriger eines nicht EU-Staates sind, benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel.

  2. Kartenführerschein: Falls Sie bereits einen EU-Führerschein aus einem anderen EU-Staat besitzen, muss dieser vor der Ausstellung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in einen deutschen Kartenführerschein umgetauscht werden (gemäß § 48 Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung). Ebenso müssen deutsche Führerscheine (Papierführerscheine), die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, zwingend zuvor gegen einen aktuellen Kartenführerschein ausgetauscht werden.

  3. Führungszeugnis: Sie benötigen ein gültiges und einwandfreies Führungszeugnis. Dies können Sie in allen Führerscheinangelegenheiten direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgeramt beantragen.

  4. Ärztliches Gutachten: Ein ärztliches Gutachten ist notwendig, um sicherzustellen, dass Sie gesundheitlich geeignet sind, um Fahrgäste sicher zu befördern.