Schäden die Ihre Taxiversicherung abdeckt!

Sie haben Sich schon immer gefragt welche Schäden Ihre Kfz Versicherung überhaupt abdeckt? In unserem Blogbeitrag erläutern wir die einzelnen Bausteine und zeigen Ihnen einige Schadenbeispiele.
Ein Taxi unterliegt in Deutschland dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Somit ist für die Zulassung und Aufnahme der Tätigkeit neben der Ortskundeprüfung und ggf. weiteren Nachweisen eine spezielle Taxiversicherung notwendig. Wir erfüllen alle vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen und dürfen Ihnen daher Versicherungen für Taxis in Deutschland anbieten.

 
Wählen Sie die richtigen Bausteine Ihrer Taxiversicherung aus

Mit uns tickt Ihr Taximeter günstiger. Wir unterstützen Sie auch dabei, die richtige Auswahl für Taxiversicherungen zu finden.

 

Welche Schäden deckt eine Taxiversicherung ab?

Haftpflichtversicherung für Taxis

Die Haftpflichtversicherung für Taxen ist eine Pflichtversicherung und kommt für sämtliche Schäden auf, welche Sie mit Ihrem Taxi verursachen.


Schadensbeispiel: Sie missachten die Vorfahrt und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer. Das gegnerische Fahrzeug wird durch den Zusammenstoß erheblich beschädigt. Ihr Fahrgast erleidet dadurch eine Verletzung und verklagt Sie auf Schadensersatz. Oder ein anderes Beispiel: Ihr Fahrgast im Taxi öffnet die Tür und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem vorbereitenden Fahrzeug. In diesen Fällen würde die Taxihaftpflichtversicherung die Schäden regulieren und währt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Notfalls vor Gericht!

Teilkaskoversicherung für Taxis

Die Taxi Teilkaskoversicherung kann optional zur Taxiversicherung hinzugewählt werden. Die Teilkaskoversicherung versichert Schäden am eigenen Taxi, wie Sturm, Hagel und Glasbruch. Zusammenstöße mit Tieren aller Arten, sowie die Folgen von Tierbissen und der Diebstahl des Taxis sind selbstverständlich auch mitversichert.


Schadensbeispiele: Sie fahren mit Ihrem Fahrgast auf der Landstraße, Schnellstraße, Autobahn oder innerorts, plötzlich überquert ein Tier die Fahrbahn. Trotz eingeleiteter Vollbremsung schaffen Sie es nicht Ihr Taxi zum Stehen zu bekommen bzw. dem Tier auszuweichen. Es kommt leider zu einem Zusammenstoß mit dem Tier, dabei wird die Frontschürze, der Scheinwerfer und die Motorhaube erheblich beschädigt.
Oder: Sie parken Ihr Fahrzeug, beim Sturm bricht ein Ast ab und landet auf Ihrem Taxi. Durch den Aufprall werden der Lack, die Scheibe und die Karosserie beschädigt.
In diesen beiden Beispielfällen leistet die Teilkaskoversicherung bedingungsgemäß.

Vollkaskoversicherung für Taxis

Die Taxi Vollkaskoversicherung ist ein weiterer Baustein der Taxiversicherung und bietet die meiste Absicherung an und kann auch optional hinzugewählt werden. Die Vollkaskoversicherung versichert Schäden durch selbst verursachte Unfälle und bei mutwilliger und böswilliger Beschädigung.


Schadensbeispiele: Sie entdecken, dass Ihr Taxi über Nacht mutwillig von einer oder mehreren unbekannten Personen oder durch Unfallflucht beschädigt wurde. Sie möchten die Kratzer und Beulen fachmännisch in Ihrer Werkstatt reparieren lassen.
Oder: Es kommt zu einem schuldhaften Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Ihr Taxi wurde durch den Zusammenstoß ebenfalls beschädigt. Den Schaden am eigenen Taxi wollen Sie in Ihrer Werkstatt reparieren lassen.
In diesen beiden Beispielfällen leistet die Vollkaskoversicherung bedingungsgemäß.

Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?

Der Versicherungsbeitrag oder auch Versicherungsprämie genannt unterscheiden sich nach dem gewünschten Umfang der gewählten Taxiversicherung und hängen im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: Regionalklasse, Schadensfreiheitsklasse und der Typklasse. Gerne erstellen wir Ihnen vor dem Kauf ein passendes Versicherungsangebot. Somit sind Sie schon vor dem Kauf bestens informiert. Für die Erstellung ihres persönlichen Angebotes benötigen wir folgende Angaben:
Typenschlüsselnummer, Herstellernummer, Erstzulassung, Zulassungsbezirk, Anzahl der Konzessionen und die gewünschte Deckung.

Wir bieten attraktive Konditionen für Taxis an – bereits ab 22,22 € pro Monat. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Versicherungsangebot ein:

 

Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Sollte es trotz umsichtigen Fahrens zu einem Unfall kommen: Sichern Sie bei Bedarf großräumig die Unfallstelle durch Aufstellen Ihres Warndreiecks ab. Vergewissern Sie sich, dass es keine Verletzten gibt. Bei verletzten Personen leisten Sie umgehend erste Hilfe und verständigen Sie die Notrufzentrale unter der 112. Lassen Sie den Unfall immer von der Polizei aufnehmen, auch bei kleineren Unfällen. Suchen Sie Zeugen, notieren Sie sich Namen und Adresse, machen Sie ausreichend Fotos vom Schaden. Mit uns haben Sie einen direkten Draht zu einem der größten Versicherer in Deutschland, daher rufen Sie uns bitte umgehend unter der 03371 61 0041 an, damit wir den Schaden aufnehmen können. Im Regelfall wird Ihr Taxi dank des 5-Sterne Schadenservices innerhalb von 24 Stunden begutachtet, damit die Reparatur in Ihrer Wunschwerkstatt zügig erfolgen kann. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie unser Schadenteam unter der 0711 6627 21912.

 

Ist mein Taxi auch im Ausland versichert, z. B. in der Türkei?

Im Vergleich zu anderen Versicherungsanbietern zeichnen wir uns in der Haftpflichtversicherung durch besonders umfassende Leistungen aus: Unsere Deckungssumme beträgt beeindruckende 100 Millionen Euro, zudem sind Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro abgedeckt. Wir möchten, dass Sie Ihr Taxi auch im Ausland wie einen gewöhnlichen PKW nutzen können. Dafür stellen wir Ihnen unsere internationale Versicherungskarte zur Verfügung, die früher als Grüne Karte bekannt war. Ein bedeutender Unterschied zu anderen Versicherungsunternehmen ist, dass unser Schutz in der gesamten Türkei gilt, einschließlich des asiatischen Teils.

 

Ist auch Zubehör, wie Geräte im Fahrzeug, versichert?

Natürlich sind gängige technische Hilfsmittel der Branche, wie beispielsweise Funkgeräte, Taxameter und Kartenlesegeräte, in unserer Versicherung eingeschlossen. Für Anpassungen und Änderungen, die für den Transport von Behinderten und Kranken erforderlich sind, erheben wir keinen zusätzlichen Beitrag. Diese Vorrichtungen sind im Schadensfall ebenfalls abgedeckt und werden nicht extra belastet.

 

Wie kann ich als Neugründer oder mit einer Fahrzeug-Flotte sparen?

Unsere maßgeschneiderten Paketlösungen stehen speziell für Existenzgründer bereit - zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen.

Jedes zusätzliche Taxi, das zu Ihrer Flotte hinzukommt, wird von uns in unserer besonderen Sonderlösung äußerst vorteilhaft in die SF 1 eingestuft. Dadurch profitieren Sie von besonders attraktiven Konditionen. Ab einer Fahrzeuganzahl von 10 bieten wir Ihnen die Gelegenheit, einen individuellen Flottenrahmenvertrag abzuschließen. Dies ermöglicht Ihnen, von unseren gestaffelten Beiträgen zu profitieren und eventuell einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen. Fahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Taxen, Mietwagen, PKWs, Busse und Transporter, sind in diesem Rahmenvertrag enthalten. Weitere Informationen über die Vorzüge einer Flottenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.