Welche Schäden deckt eine Taxi-Versicherung ab?

 
Wählen Sie die richtigen Bausteine Ihrer Taxiversicherung aus

Viele Taxiunternehmer wissen, dass sie eine spezielle Kfz-Versicherung für ihr Fahrzeug benötigen. Weniger klar ist oft, welche Schäden eine Taxi-Versicherung tatsächlich abdeckt und wo die Unterschiede zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko liegen.

In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Bausteine einer Taxi-Versicherung und zeigen anhand typischer Schadenfälle, welcher Schutz in welcher Situation greift. So können Sie besser einschätzen, welche Absicherung für Ihr Taxi sinnvoll ist und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

Ein Taxi wird gewerblich zur Personenbeförderung eingesetzt und unterliegt deshalb anderen Anforderungen als ein privat genutzter Pkw. Eine normale Kfz-Versicherung reicht dafür in der Regel nicht aus. Entscheidend ist ein Versicherungsschutz, der auf den Einsatz als Taxi, die höhere Fahrleistung und die besonderen Risiken im täglichen Betrieb abgestimmt ist.

Wenn Sie nicht nur die Schadenarten prüfen, sondern direkt ein Angebot für Ihr Fahrzeug wünschen, finden Sie hier unsere Taxi-Versicherung für Taxiunternehmen.


Die wichtigsten Bausteine der Taxi-Versicherung

Haftpflicht für Taxis

Die Haftpflichtversicherung ist für Taxis gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Schäden auf, die Sie mit Ihrem Taxi anderen Personen oder fremdem Eigentum zufügen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an anderen Fahrzeugen, verletzte Personen oder daraus entstehende Schadensersatzforderungen.

Ein typisches Beispiel: Sie missachten mit Ihrem Taxi die Vorfahrt und es kommt zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug. Das gegnerische Fahrzeug wird beschädigt und ein Fahrgast verletzt sich. In diesem Fall übernimmt die Taxi-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche des Geschädigten.

Auch Schäden, die im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb des Taxis entstehen, können relevant sein. Öffnet ein Fahrgast beispielsweise die Tür und beschädigt dadurch ein vorbeifahrendes Fahrzeug, kann ebenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxis zuständig sein.

Wichtig ist: Die Haftpflichtversicherung reguliert nicht nur berechtigte Forderungen. Sie prüft auch, ob Ansprüche gegen Sie überhaupt bestehen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab – falls nötig auch vor Gericht.

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Teilkasko für Taxis

Die Teilkaskoversicherung kann optional zur Taxi-Versicherung hinzugewählt werden. Sie schützt Ihr eigenes Taxi gegen bestimmte Schäden, auf die Sie in der Regel keinen direkten Einfluss haben.

Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch oder Diebstahl. Auch Zusammenstöße mit Tieren aller Art sowie Schäden durch Tierbisse können über die Teilkasko abgesichert sein.

Ein typisches Beispiel: Sie fahren mit einem Fahrgast auf der Landstraße, Schnellstraße, Autobahn oder innerorts. Plötzlich läuft ein Tier auf die Fahrbahn. Trotz Vollbremsung können Sie den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Dabei werden Frontschürze, Scheinwerfer und Motorhaube Ihres Taxis beschädigt. In diesem Fall kann die Teilkaskoversicherung den Schaden bedingungsgemäß übernehmen.

Ein weiteres Beispiel: Ihr Taxi steht geparkt am Straßenrand. Während eines Sturms bricht ein Ast ab und fällt auf das Fahrzeug. Lack, Scheibe und Karosserie werden beschädigt. Auch ein solcher Schaden kann ein Fall für die Teilkasko sein.

Wichtig ist: Die Teilkasko ersetzt keine Vollkaskoversicherung. Sie leistet nicht für jeden Schaden am eigenen Taxi, sondern nur für die im Vertrag versicherten Gefahren. Welche Leistungen sinnvoll sind, hängt vom Fahrzeugwert, der Nutzung und Ihrem persönlichen Risiko ab.

Wenn Sie prüfen möchten, welcher Schutz für Ihr Fahrzeug sinnvoll ist, finden Sie hier unsere Taxi-Versicherung für Taxiunternehmen.


Vollkasko für Taxis

Die Vollkaskoversicherung ist ein weiterer optionaler Baustein der Taxi-Versicherung. Sie bietet den umfangreichsten Schutz für das eigene Fahrzeug und kann besonders bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Taxis sinnvoll sein.

Die Vollkasko leistet in der Regel bei Schäden am eigenen Taxi, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen. Außerdem kann sie Schäden durch mutwillige oder böswillige Beschädigung abdecken, zum Beispiel durch Vandalismus.

Ein typisches Beispiel: Sie stellen fest, dass Ihr Taxi über Nacht von einer unbekannten Person beschädigt wurde. Am Fahrzeug befinden sich Kratzer, Dellen oder andere Beschädigungen. Sie möchten den Schaden fachgerecht in einer Werkstatt reparieren lassen. In diesem Fall kann die Vollkaskoversicherung den Schaden bedingungsgemäß übernehmen.

Ein weiteres Beispiel: Sie verursachen mit Ihrem Taxi einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners. Der Schaden an Ihrem eigenen Taxi kann dagegen über die Vollkaskoversicherung abgesichert sein.

Wichtig ist: Die Vollkasko schützt vor allem das eigene Fahrzeug. Sie ersetzt damit nicht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, sondern ergänzt diese. Ob sich eine Vollkasko lohnt, hängt unter anderem vom Fahrzeugwert, der Finanzierung, der Schadenhistorie und dem wirtschaftlichen Risiko eines längeren Fahrzeugausfalls ab.

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Wie berechnet sich der Versicherungsbeitrag?

Der Beitrag einer Taxi-Versicherung hängt vom gewünschten Versicherungsumfang und mehreren individuellen Faktoren ab. Eine reine Haftpflichtversicherung ist in der Regel günstiger als eine Absicherung mit Teilkasko oder Vollkasko.

Wichtige Faktoren für die Beitragsberechnung sind unter anderem:

  • Fahrzeugtyp und Typklasse

  • Zulassungsbezirk und Regionalklasse

  • Schadenfreiheitsklasse

  • Anzahl der Konzessionen

  • gewünschter Versicherungsschutz

  • Nutzung als Einzelwagen oder Flotte

  • bisheriger Schadenverlauf

Vor dem Kauf oder der Zulassung eines Taxis ist es sinnvoll, den Versicherungsbeitrag vorab berechnen zu lassen. So wissen Sie frühzeitig, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und welche Absicherung für Ihr Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll ist.

Für ein persönliches Angebot werden in der Regel folgende Angaben benötigt:

  • Herstellerschlüsselnummer

  • Typschlüsselnummer

  • Erstzulassung

  • Zulassungsbezirk

  • Anzahl der Konzessionen

  • gewünschte Deckung: Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko

Wenn Sie den Beitrag für Ihr Taxi berechnen lassen möchten, finden Sie hier unsere Taxi-Versicherung für Taxiunternehmen.



Wie gehe ich im Schadensfall vor?

Kommt es mit dem Taxi zu einem Unfall, sollten Sie zuerst die Unfallstelle absichern. Stellen Sie bei Bedarf das Warndreieck auf, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und bringen Sie sich, Ihre Fahrgäste und andere Beteiligte in Sicherheit.

Prüfen Sie anschließend, ob Personen verletzt wurden. Bei Verletzten leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie sofort den Notruf unter 112.

Lassen Sie den Unfall möglichst von der Polizei aufnehmen, besonders wenn Personen verletzt wurden, der Unfallhergang unklar ist, ein hoher Schaden entstanden ist oder ein Beteiligter den Unfallort verlassen hat. Notieren Sie außerdem Namen, Anschriften und Kontaktdaten möglicher Zeugen.

Dokumentieren Sie den Schaden möglichst sorgfältig. Fotografieren Sie die Unfallstelle, die beteiligten Fahrzeuge, Kennzeichen, sichtbare Schäden und relevante Details zum Unfallhergang.

Anschließend sollten Sie den Schaden zeitnah melden. Dafür können Sie unsere digitale Schadenmeldung nutzen:

https://service.kapsch-sohn.de

So können die wichtigsten Angaben strukturiert übermittelt werden und die weitere Bearbeitung kann schneller erfolgen.

Je nach Schadenfall wird anschließend geprüft, ob eine Besichtigung erforderlich ist und welche nächsten Schritte für Reparatur, Regulierung oder Abwehr unberechtigter Ansprüche notwendig sind.


Ist mein Taxi auch im Ausland versichert, z. B. in der Türkei?

Ja, Ihr Taxi ist auch bei Fahrten im Ausland versichert. Als Nachweis dient die internationale Versicherungskarte, die früher als „Grüne Karte“ bekannt war.

Ein besonderer Vorteil unserer Taxi-Versicherung ist der umfassende Auslandsschutz für die Türkei. Unser Tarif gilt nicht nur im europäischen Teil der Türkei, sondern auch im asiatischen Teil.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Versicherern, da der asiatische Teil der Türkei dort häufig nicht eingeschlossen ist. Für Taxiunternehmer, die ihr Fahrzeug auch für Fahrten in die Türkei nutzen, ist dieser Punkt besonders relevant.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gelten hohe Deckungssummen. Diese schützen bei berechtigten Ansprüchen wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt.

Vor einer Fahrt ins Ausland sollten Taxiunternehmer prüfen, ob die internationale Versicherungskarte aktuell vorliegt und die Türkei dort korrekt aufgeführt ist.

Wenn Sie den Auslandsschutz für Ihr Taxi prüfen lassen möchten, finden Sie hier unsere Taxi-Versicherung für Taxiunternehmen.


Ist auch Zubehör, wie Geräte im Fahrzeug, versichert?

Ja, branchentypisches Zubehör ist in unserer Taxi-Versicherung mitversichert. Dazu gehören zum Beispiel Taxameter, Funkgeräte, Kartenlesegeräte und weitere technische Einrichtungen, die für den Taxibetrieb benötigt werden.

Auch Vorrichtungen und Umbauten für den Transport von Menschen mit Behinderung oder kranken Personen sind mitversichert. Für diese Anpassungen erheben wir keinen zusätzlichen Beitrag.

Damit sind wichtige technische Geräte und branchentypische Sonderausstattungen im Schadenfall abgesichert und werden nicht separat belastet.

Wenn Sie Ihr Taxi inklusive Zubehör und Sonderausstattung absichern möchten, finden Sie hier unsere Taxi-Versicherung für Taxiunternehmen.


Wie kann ich als Neugründer oder mit einer Fahrzeug-Flotte sparen?

Unsere maßgeschneiderten Paketlösungen stehen speziell für Existenzgründer bereit - zögern Sie nicht, auf uns zuzukommen.

Jedes zusätzliche Taxi, das zu Ihrer Flotte hinzukommt, wird von uns in unserer besonderen Sonderlösung äußerst vorteilhaft in die SF 1 eingestuft. Dadurch profitieren Sie von besonders attraktiven Konditionen. Ab einer Fahrzeuganzahl von 10 bieten wir Ihnen die Gelegenheit, einen individuellen Flottenrahmenvertrag abzuschließen. Dies ermöglicht Ihnen, von unseren gestaffelten Beiträgen zu profitieren und eventuell einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen. Fahrzeuge, die der Zulassungspflicht unterliegen, wie zum Beispiel Taxen, Mietwagen, PKWs, Busse und Transporter, sind in diesem Rahmenvertrag enthalten. Weitere Informationen über die Vorzüge einer Flottenversicherung finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel.