Personenbeförderungsgesetz (PBefG) einfach erklärt – Regeln für Taxi- und Mietwagenunternehmen

 

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt in Deutschland die gewerbliche Beförderung von Personen mit Fahrzeugen wie Taxis, Mietwagen oder Bussen.

Für Taxi- und Mietwagenunternehmen legt das Gesetz unter anderem fest, welche Genehmigungen erforderlich sind, welche Pflichten im Betrieb gelten und welche Unterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr bestehen.

Gerade für Unternehmer, Fahrer und Gründer ist es wichtig, die wichtigsten Regelungen des PBefG zu kennen, da Verstöße schnell zu Bußgeldern oder zum Verlust der Genehmigung führen können.

Auf dieser Seite erklären wir die zentralen Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verständlich und zeigen, welche Bedeutung sie für Taxi- und Mietwagenunternehmen im Alltag haben.


Hinweis: Für Details zur Gründung eines Taxiunternehmens siehe: Taxiunternehmen gründen.
Für den P-Schein siehe: Taxi P-Schein.


Was ist das PBefG

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die zentrale gesetzliche Grundlage für die gewerbliche Beförderung von Personen in Deutschland. Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Personen mit Fahrzeugen transportieren dürfen und welche Pflichten dabei einzuhalten sind. Betroffen sind insbesondere Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Ride-Hailing-Dienste sowie Busunternehmen. Das Gesetz legt unter anderem fest, wann eine Genehmigung erforderlich ist, welche Anforderungen an Unternehmer und Fahrer gestellt werden und welche Unterschiede zwischen Taxiverkehr (§47 PBefG) und Mietwagenverkehr (§49 PBefG) bestehen.

Ziel des PBefG ist es, einen geordneten und sicheren Personenverkehr zu gewährleisten und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen zwischen verschiedenen Verkehrsformen zu schaffen. Für Taxi- und Mietwagenunternehmen ergeben sich daraus konkrete Verpflichtungen wie die Einhaltung behördlicher Genehmigungen, gesetzlicher Betriebsregeln sowie lokaler Tarif- und Betriebsvorschriften. Wer Personen gewerblich befördert, muss daher die wichtigsten Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes kennen.


§47 PBefG – Regeln für den Taxiverkehr

Der Taxiverkehr ist in §47 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geregelt. Dieser Paragraph legt fest, unter welchen Bedingungen Taxiunternehmen Fahrgäste befördern dürfen und welche besonderen Pflichten für Taxiunternehmer gelten. Taxis gehören rechtlich zum sogenannten Gelegenheitsverkehr , unterliegen jedoch strengeren Regeln als Mietwagenunternehmen. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine zuverlässige und flächendeckende Personenbeförderung sicherzustellen.

Eine der wichtigsten Besonderheiten im Taxiverkehr ist die sogenannte Beförderungspflicht . Innerhalb des Pflichtfahrgebiets müssen Taxiunternehmen grundsätzlich jeden Fahrgast transportieren, sofern keine wichtigen Gründe dagegen sprechen. Gleichzeitig gilt die Tarifpflicht . Das bedeutet, dass Taxiunternehmen die von der zuständigen Behörde festgelegten Fahrpreise einhalten müssen und keine eigenen Preise verlangen dürfen.

Darüber hinaus unterliegen Taxiunternehmen der Betriebspflicht. Fahrzeuge müssen während der festgelegten Betriebszeiten einsatzbereit sein, um die öffentliche Mobilität sicherzustellen. Diese Regelungen unterscheiden den Taxiverkehr deutlich vom Mietwagenverkehr nach §49 PBefG, bei dem andere gesetzliche Vorgaben gelten.


§49 PBefG – Regeln für den Mietwagenverkehr

Der Mietwagenverkehr ist in §49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) geregelt. Im Gegensatz zum Taxiverkehr dürfen Mietwagen Fahrgäste nur nach einer vorherigen Bestellung befördern. Das bedeutet, dass Fahrten nicht spontan am Straßenrand aufgenommen werden dürfen. Eine Fahrt muss immer im Voraus über eine Zentrale, eine App oder direkt beim Unternehmen bestellt werden.

Eine der wichtigsten gesetzlichen Vorgaben für Mietwagenunternehmen ist die sogenannte Rückkehrpflicht. Nach Abschluss einer Fahrt muss das Fahrzeug grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt. Diese Regel soll verhindern, dass Mietwagen wie Taxis auf der Straße auf Fahrgäste warten und damit direkt in Konkurrenz zum Taxiverkehr treten.

Mietwagenunternehmen unterliegen im Gegensatz zu Taxis keiner Tarifpflicht. Die Preise können daher grundsätzlich frei vereinbart werden. Gleichzeitig gelten jedoch weiterhin gesetzliche Anforderungen wie die notwendige Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz sowie die Einhaltung der jeweiligen kommunalen Vorschriften.


Unterschied Taxi vs. Mietwagen

Taxi- und Mietwagenverkehr gehören im Personenbeförderungsgesetz beide zum sogenannten Gelegenheitsverkehr. Dennoch gelten für beide Verkehrsformen unterschiedliche gesetzliche Regeln. Diese Unterschiede betreffen vor allem die Aufnahme von Fahrgästen, die Preisgestaltung sowie die gesetzlichen Betriebspflichten der Unternehmen.

Taxis dürfen Fahrgäste direkt auf der Straße aufnehmen, an Taxiständen warten und müssen innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets grundsätzlich jeden Fahrgast befördern. Gleichzeitig gelten feste, von den Behörden festgelegte Fahrpreise. Taxiunternehmen unterliegen daher strengeren regulatorischen Vorgaben, erfüllen dafür aber eine wichtige Rolle in der öffentlichen Mobilitätsversorgung.

Mietwagen hingegen dürfen Fahrgäste ausschließlich nach vorheriger Bestellung befördern. Eine Aufnahme von Fahrgästen am Straßenrand oder an Taxiständen ist nicht erlaubt. Außerdem gilt für Mietwagenunternehmen keine behördliche Tarifpflicht. Die Preise können daher grundsätzlich frei vereinbart werden, solange die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Diese unterschiedlichen Regelungen sollen sicherstellen, dass Taxi- und Mietwagenverkehr klar voneinander abgegrenzt sind und gleichzeitig ein funktionierender Wettbewerb im Personenbeförderungsmarkt bestehen bleibt.


Voraussetzungen für Unternehmer

Wer in Deutschland gewerblich Personen befördern möchte, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese Genehmigung wird von der zuständigen Verkehrsbehörde erteilt und ist Voraussetzung für den Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens. Ziel dieser Regelung ist es, sicherzustellen, dass nur zuverlässige und wirtschaftlich geeignete Unternehmer am Personenverkehr teilnehmen.

Für die Erteilung einer Genehmigung prüft die Behörde unter anderem die <strong>Zuverlässigkeit des Unternehmers, die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung. Zusätzlich müssen die eingesetzten Fahrzeuge zugelassen und versichert sein und die gesetzlichen Anforderungen für den gewerblichen Personenverkehr erfüllen.

Wer ein Taxiunternehmen gründen möchte, muss außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen, etwa eine entsprechende Konzession sowie die Einhaltung der lokalen Taxiordnungen. Eine ausführliche Übersicht zu den einzelnen Schritten finden Sie in unserem Ratgeber Taxiunternehmen gründen.

Auch Fahrer benötigen bestimmte Voraussetzungen. Dazu gehört in der Regel der Personenbeförderungsschein (P-Schein), der nach erfolgreicher Prüfung von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilt wird.